Pool
Nutzungsregeln für das Schwimmbad
- Das Schwimmbad ist nicht Bestandteil der vermieteten Ferienwohnung, darf aber von den Gästen mitbenutzt werden.
- Die Nutzung des Schwimmbades ist nur in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr gestattet.
- Die Wassertiefe beträgt durchgehend 1,40 Meter. Daher ist die Nutzung des Schwimmbades nur Personen erlaubt die schwimmen können.
- Die Nutzung des Schwimmbades erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Kinder bis 14 Jahre sind während der gesamten Zeit im Schwimmbad oder im Aufenthaltsbereich des Schwimmbades zu beaufsichtigen.
- Das Springen vom Beckenrand ist nicht erlaubt.
- Beim längerfristigen Verlassen des Schwimmbadbereiches ist der Pool zu schließen.
- Die Nutzung des Schwimmbades ist nur in Badekleidung erlaubt
- Bis zur Fertigstellung der Außendusche müssen die Gäste vor Benutzung des Pools die Dusche in der Ferienwohnung benutzen
- Der Vermieter der Ferienwohnung ist von jeder Haftung ausgeschlossen.